Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen für den Geschäftsverkehr der Infumed GmbH

[Stand: 03/2007]

§ 1 Geltungsbereich und Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die wir im Geschäftsverkehr gegenüber unseren Vertragspartnern oder die unsere Vertragspartner uns gegenüber erbringen. Sie gelten gegenüber einem Unternehmer auch dann, wenn wir uns im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung bei einzelnen Angeboten, Lieferungen und Leistungen sowie bei künftigen Geschäftsbeziehungen nicht nochmals ausdrücklich darauf beziehen.

2. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners diesen Geschäftsbedingungen widersprechen oder zu unseren Lasten von einer gesetzlichen Regelung abweichen, gelten sie nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsbeschreibung

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern wir in unseren Angeboten nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt haben. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen, die auf Grundlage unserer freibleibenden und unverbindlichen Angebote gemacht werden, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Unsere Außendienstmitarbeiter werden lediglich als Vermittlungsvertreter tätig und sind nicht befugt, zu unseren Lasten Verträge abzuschließen oder von den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen abzuweichen. Zusagen unserer Außendienstmitarbeiter bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch unsere zeichnungsberechtigten Mitarbeiter oder gesetzlichen Vertreter.

3. Unsere Angaben in den bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte sowie Abbildungen und Zeichnungen, Qualitäts- und Eigenschaftsbeschreibungen sind als annähernd zu betrachten und begründen keine Beschaffenheitsgarantie (Erklärung des Verkäufers für eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache auch ohne Verschulden einstehen zu wollen). Gleiches gilt für eine Bezugnahme auf DIN-Normen, Konstruktions- oder Formänderungen. Abweichungen bezüglich Maße, Gewicht und Aussehen bleiben vorbehalten, soweit diese Abweichungen für den Vertragspartner zumutbar sind und der Vertragsgegenstand dadurch nicht erheblich geändert wird.

§ 3 Preise

1. Sämtliche für unsere Lieferungen vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise ohne Umsatzsteuer, Skonti, Verpackung, Fracht und Versicherung.

2. Bei Aufträgen unter € 100,00 (netto) berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von € 10,00 (netto). Wir liefern in unseren Verpackungseinheiten. Abweichende Bestellmengen runden wir auf.

3. Sofern sich für Waren, für die Listenpreise gelten, die Listenpreise zwischen Vertragsabschluss und Lieferung geändert haben, sind wir berechtigt, den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Bei anderen Waren, insbesondere Sonderanfertigungen, gilt der in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, den Preis entsprechend der Kostensteigerung zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zu erhöhen. Bei Verträgen mit Verbrauchern besteht das in diesem § 3 Ziffer 3 (erster und zweiter Satz) beschriebene Preisanpassungsrecht nur, sofern die Lieferung nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden soll; im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen gilt es jedoch auch gegenüber Verbrauchern stets.

§ 4 Zahlung/Aufrechnung und Zurückbehaltung/Zahlungsverzug

1. Unsere Forderungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.

2. Werden Rechnungen nicht bar bezahlt, gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der volle Rechnungsbetrag auf einem unserer Konten vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen unter Berechnung aller Finanzierungskosten, Einziehungs- und Diskontspesen. Wir haften nicht für die rechtzeitige Vorlegung, Protest, Benachrichtigung und Zurückleitung dieser Zahlungsmittel, es sei denn, dass uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Übergebene Wechsel und Sicherheiten dienen auch zur Befriedigung von Ansprüchen aus einem etwa entstehenden Abwicklungsverhältnis.

3. Verzugszinsen bestimmen sich nach den gesetzlichen Zinssätzen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt uns unbenommen.

4. Wir behalten uns vor, Zahlungen unabhängig von und auch entgegen einer Bestimmung durch den Kunden immer zuerst auf die entstandenen Kosten, dann auf die Zinsen, danach auf die ältesten Schulden und zuletzt auf den im Vertrag vereinbarten Preis anzurechnen. Der Kunde wird über die vorgenommene Verrechnung informiert.

5. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – einschließlich bis zum Fälligkeitstag aufgelaufener Zinsen fällig, wenn der Kunde aus demselben Vertragsverhältnis mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist oder, ohne dass es sich um aufeinanderfolgende Teilzahlungen handelt, sich das dritte Mal mit einer Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug befindet. Die gesamte Restschuld wird ferner fällig, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, der Kunde seine Zahlungen allgemein einstellt oder wenn er selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt hat oder auf Antrag eines Dritten das vorläufige Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird.

6. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden bekannt, durch die unsere Forderungen bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung als nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen, können wir unsere weitere Vertragserfüllung von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in angemessener Höhe abhängig machen.

7. Der Kunde darf Ansprüche gegen uns nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.

8. Der Kunde darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur für Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 5 Lieferung/Liefertermine/Lieferverzug/Unmöglichkeit

1. Sofern nicht ausdrücklich frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, versenden wir die Ware auf Verlangen des Kunden auf seine Kosten und bestimmen eine angemessene Versandart und den Versandweg. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald wir ihm angezeigt haben, dass wir ihm die Ware zur Abholung bereitgestellt haben.

2. Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr – auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist – auf ihn über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. In diesem Fall sind wir zudem berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Ware auf Kosten des Kunden angemessen zu versichern.

3. Sofern sich aus dem Vertragszweck nichts Abweichendes ergibt, sind wir zu Teillieferungen berechtigt und können bei nicht serienmäßigen Geräten oder Sonderanfertigungen gerechtfertigte Überstücke mitliefern.

4. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, sind Liefertermine und Lieferfristen unverbindlich.

5. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss und setzen den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderliche Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstige aus dem Vertragsverhältnis stammende Verpflichtungen voraus.

6. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, die sich mehr als nur unerheblich auf den Umfang oder die Art der von uns zu erbringende Leistung auswirken, so entfallen die ursprünglich vereinbarten Liefertermine und -fristen und sind auf Verlangen einer der beiden Vertragsparteien neu zu vereinbaren.

7. Sind Liefertermine oder Lieferfristen nicht verbindlich vereinbart, so kann uns der Kunde eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Diese Frist soll mindestens vier Wochen (bei schriftlicher Fristsetzung: gerechnet ab Versanddatum) betragen, sofern nicht angesichts des Vertragszwecks ausnahmsweise auch eine kürzere Frist angemessen ist. Das Recht des Kunden, bei verbindlichen Lieferterminen die Lieferung anzumahnen, bleibt unberührt.

8. Unsere Haftung für Verzögerungsschäden bestimmt sich nach Maßgabe des § 8 dieser Geschäftsbedingungen.

9. Höhere Gewalt oder bei uns und unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, z. B. Aufruhr, Streik, Aussperrung, Krieg, Mobilmachung, Brand oder Energiemangel, die uns daran hindern, den Vertragsgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen, zusätzlich einer angemessenen Anlaufzeit für die Herstellung eines normalen Produktionsablaufs. Wir werden den Kunden unverzüglich auf diese Verzögerung hinweisen. Sofern anzunehmen ist, dass sich die Lieferung infolge eines solchen Verzögerungsgrunds um mindestens drei Monate über den ursprünglichen Liefertermin oder die ursprüngliche Lieferfrist hinaus verzögern wird, sind wir nach unverzüglicher Anzeige des Verzögerungsgrundes berechtigt, von dem Auftrag unter unverzüglicher Erstattung vom Kunden bereits geleisteter Zahlungen zurückzutreten. Durch den Verzögerungsgrund begründete gesetzliche Rücktrittsrechte des Kunden bleiben durch die Regelung dieses § 5 Ziffer 9 unberührt.

§ 6 Abnahme/Mängelrüge/Rückgabe nach Kauf

1. Ist der Kunde ein Verbraucher, so hat er die gelieferte Ware unverzüglich nach Wareneingang in angemessenem Umfang auf Mangelfreiheit, Vollständigkeit und Identität mit dem vereinbarten Vertragsgegenstand hin zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, eine offensichtliche Unvollständigkeit oder eine offensichtlich fehlende Identität mit der bestellten Ware sind uns gegenüber schriftlich (auch per Fax) binnen zwei Wochen ab der Untersuchung anzuzeigen (rechtzeitiges Absenden der Anzeige reicht zur Fristwahrung), andernfalls kann der Kunde hieraus keine Ansprüche mehr gegen uns ableiten. Ist der Kunde Unternehmer, so bleiben seine weitergehenden Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB hiervon unberührt.

2. Dem Wunsch, gekaufte Ware aus Kulanz zurückzunehmen, können wir grundsätzlich nicht entsprechen. Eine solche Rücknahme ist nur in besonderen Einzelfällen möglich und setzt unser vorheriges schriftliches Einverständnis und die Rücksendung der Ware in der unbeschädigten Originalverpackung (ohne jegliche Fremdmarkierung) auf Kosten und Gefahr des Kunden voraus. Für einwandfreie Ware schreiben wir dann bei Rücksendung innerhalb von drei Monaten nach Lieferdatum 75 %, bei Rücksendung innerhalb von sechs Monaten nach Lieferdatum 50 % vom Nettowarenwert gut.

§ 7 Gewährleistungsansprüche von Unternehmern

1. Ist der Kunde ein Unternehmer, so bestimmen sich seine Gewährleistungsrechte wegen Mangelhaftigkeit der von uns gelieferten Ware abweichend oder ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen dieses § 7. Ist der Kunde ein Verbraucher, so gelten die Bestimmungen dieses § 7 nicht, und es verbleibt bei den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Für etwaige Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (Unternehmer oder Verbraucher) wegen mangelhafter Leistung gelten im übrigen die Bestimmungen des § 8 dieser Geschäftsbedingungen.

2. Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren binnen eines Jahres ab Lieferung. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat sowie bei einem Mangel, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, auf Grund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann.

3. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde die beanstandete Ware oder ein Muster in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung gerügter Sachmängel zurückzusenden. Die dadurch entstehenden Versandkosten hat der Kunde zu verauslagen; übersteigen die Versandkosten jedoch zehn Prozent des Warennettowerts oder € 50, so tragen wir die Versandkosten voll. Im Falle berechtigter Mängelrüge erstatten wir die vom Kunden verauslagten Versandkosten.

4. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache, es sei denn, dass der Kunde ein überwiegendes Interesse an einer besonderen Form der Nacherfüllung hat und dies unverzüglich mit der Mängelrüge mitteilt. Unser Recht, die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern, bleibt unberührt.

5. Im Fall des Rücktritts haftet der Kunde für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und vorsätzliche Verschulden.

6. Mängelrechte stehen dem Kunden nicht zu, wenn ohne unsere Zustimmung Eingriffe oder Änderungen an der Ware vorgenommen wurden, die sich nicht aus dem Vertragszweck oder der Natur der Ware ergeben, wenn die Verwendungs- oder Betriebsanweisungen nicht beachtet wurden, wenn uns trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben wurde oder wenn die Sache übermäßig beansprucht wurde, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der gerügte Mangel nicht auf einer der vorgenannten Ursachen beruht.

7. Handelt es sich bei dem Endabnehmer in der Lieferkette um einen Verbraucher, so ist der Kunde – unter den weiteren Voraussetzungen des § 377 HGB – zum Rückgriff nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, jedoch stehen dem Kunden etwaige Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche nur nach Maßgabe des § 8 zu.

8. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle einer Beschaffenheitsgarantie gelten die Regelungen unter diesem § 7 nicht, und die Rechte des Kunden richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Schadensersatz und Aufwendungsersatz

1. Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung, haften wir gegenüber dem Kunden (Unternehmer oder Verbraucher) auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Außer im Falle des Vorsatzes (für Unternehmer siehe dazu auch § 8 Ziffer 2 dieser Geschäftsbedingungen) ist jedoch unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen; für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden haften wir nur in den Grenzen des § 8 Ziffer 3 dieser Geschäftsbedingungen.

2. Gegenüber Unternehmern ist unsere Haftung für vorsätzliche Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen; unsere Haftung für vorsätzliche Pflichtverletzungen durch unsere leitenden Angestellten oder satzungsgemäßen Vertreter bleibt hiervon unberührt.

3. Für Folge- und Verzögerungsschäden haften wir bei Fahrlässigkeit nur in Höhe von 5 % des Kaufpreises (Rechnungsendbetrag zuzüglich Mehrwertsteuer und abzüglich evtl. Rabatte) derjenigen Leistung, die davon betroffen ist.

4. Die in § 8 Ziffern 1 bis 3 enthaltenen Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht, wenn wir eine Beschaffenheitsgarantie (Erklärung des Verkäufers, für das Vorliegen einer Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Lieferung auch ohne Verschulden einzustehen) übernommen haben, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

5. Schadensersatzansprüche des Kunden (Verbraucher oder Unternehmer) wegen einer mangelhaften Lieferung verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Sache an den Kunden. Dies gilt nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in § 8 Ziffer 4 dieser Geschäftsbedingungen genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang. Ist der Kunde ein Zwischenhändler für die an ihn gelieferte Sache und der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich der uns aus dem Kaufvertrag zustehenden Forderungen unser Eigentum. Sofern der Kunde Unternehmer ist und der Eigentumsvorbehalt nicht bereits erloschen ist, umfasst der Eigentumsvorbehalt auch die nach Fälligkeit der Kaufpreiszahlung entstehenden sonstigen Forderungen, die in Zusammenhang mit der Kaufsache stehen, wie z. B. vergütungspflichtige Reparaturen oder Ersatzteillieferungen und erstreckt sich auch auf den sich zu unseren Gunsten ergebenden offenen Saldo (bis maximal in Höhe der nach den vorstehenden Sätzen gesicherten Forderungen) eines Kontokorrents, in den die durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Forderungen eingestellt werden (Kontokorrentvorbehalt).

2. Wir sind berechtigt, die sich infolge eines Rücktritts aus unserem Eigentumsvorbehalt ergebenden Herausgabeansprüche selbst und ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe durchzusetzen. Der Kunde ermächtigt uns für diesen Fall insbesondere zur Wegnahme des Vertragsgegenstandes. Der Kunde trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des Verwertungserlöses, wobei dem Kunden der Nachweis niedrigerer Verwertungskosten vorbehalten bleibt.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Wenn der Kunde Unternehmer ist, tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns ab, welche ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Mit Vertragsabschluss ermächtigen wir den Kunden zugleich widerruflich, diese Forderungen für uns einzuziehen. Unsere Befugnis, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Kunde hat uns dazu auf Verlangen die Forderungen offenzulegen und alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung anzuzeigen.

4. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen untrennbar vermischt oder so verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache werden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen vermischten oder verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verbindung. Erfolgte die Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt mit Vertragsabschluss als vereinbart, dass uns der Kunde daran mit Abschluss der Vermischung oder Verbindung anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns unentgeltlich.

5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Zugriffen von Dritten auf unsere Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, hat er uns unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde uns für den dadurch entstandenen Ausfall.

6. Wir geben die uns zustehenden Sicherheiten frei, soweit ihr Wert die zu sichernden, offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 10 Weiterverkauf und Schutzrechte an Unterlagen

1. Der Weiterverkauf unserer Waren durch den Kunden für gewerbliche Zwecke ist nur in Original-Verpackungen zulässig.

2. Die dem Kunden in Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung von uns überlassenen Unterlagen, Zeichnungen, Modelle, Muster und Kostenvoranschläge unterliegen unseren Eigentums- und Urheberrechten oder den Eigentums- und Urheberrechten unserer Lizenzgeber; sie dürfen Dritten nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden, sofern sich eine solche Befugnis nicht bereits eindeutig aus dem Vertragszweck ergibt.

§ 11 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des deutschen Internationalen Privatrechts und der Bestimmungen des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).

2. Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Oldenburg, wobei es uns unbelassen bleibt, den Kunden nach unserer Wahl auch vor einem gesetzlich begründeten Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

§ 12 Sonstiges

1. Wir sind berechtigt, für die Zwecke der eingegangenen Geschäftsverbindung Daten des Kunden zu speichern und unter Beachtung der datenschutzgesetzlichen Vorschriften zu verwenden und an Dritte zu übermitteln.

2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck dieser Regelung gerecht wird. Dasselbe gilt für den Fall einer ergänzungsbedürftigen Lücke. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der auf ihrer Grundlage getroffenen Abreden sollen im Zweifel nur gelten, wenn sie schriftlich getroffen wurden.


Amtsgericht Aurich – Registernummer: HRB 200927
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 213870459

VERTRETEN DURCH:
Herr André Becker

SITZ DER GESELLSCHAFT:
Infumed GmbH
Industriestraße 45
26446 Friedeburg